Als die Haare der Männer länger wurden

Jo Lang im bücherraum f

Eine bemerkenswerte These, warum sich das Frauenstimmrecht in der Schweiz nach vielen Ansätzen 1971 schliesslich durchsetzen konnte, präsentierte der Historiker und ehemalige Nationalrat Jo Lang am 9. September im gut besetzten bücherraum f. Warum hatten, so die Ausgangsfrage, 1959 zwei Drittel aller Männer die politische Gleichberechtigung der Frauen abgelehnt, und ein Jahrzehnt später, 1971, stimmten ihr zwei Drittel zu? Neun Bücher und Aufsätze zum Thema hatte Jo Lang ausgelesen, und sorgfältig arbeitete er heraus, was aus den einzelnen Studien für einen Erklärungsansatz zu gewinnen sei. Lotte Ruckstuhls Arbeit beispielsweise präsentiert eine Fülle von Zahlen zu kantonalen Abstimmungen übers Stimm- und Wahlrecht. Daraus lassen sich Phasen ablesen. 1959 bis 1966 gab es langsame Fortschritte, vor allem in der Westschweiz, 1966 setzte eine Beschleunigung ein, die ab 1968 schneller wurde und 1971 zur Einführung auf eidgenössischer Ebene führte – wobei nicht so sehr die 68er Bewegung im engeren Sinn dafür verantwortlich zeichnet.

Eine These, die in mehreren Studien vertreten wird, verwirft Jo Lang: Die erhöhte Beschäftigungsquote der Frauen habe diese in der Öffentlichkeit sichtbarer gemacht. Tatsächlich nahm die Erwerbstätigkeit der Frauen in den sechziger Jahren sogar ab und erreichte 1970 mit weniger als 30 Prozent einen historischen Tiefstand. Das war der Hochkonjunktur geschuldet, in der ab den fünfziger Jahren der männliche «Ernährerlohn» erstmals tatsächlich zum Unterhalt einer Familie genügte – er blieb in der Folge auch nach der Einführung der politischen Mitbestimmung ein ideologisch wirksames Konstrukt, das die wirtschaftliche Gleichstellung verlangsamte.

Die Tatsache der abnehmenden Erwerbstätigkeit zeigt für Jo Lang, dass eine strukturelle Erklärung fürs Frauenstimmrecht nicht ausreicht, sondern dass die «mentale Modernisierung» und die politischen Bewegungskräfte berücksichtigt werden müssen.

Wie etwa Jost Aregger gezeigt hat, war die Macht der katholischen Kirche vor allem in ihren Stammlanden Ende der fünfziger Jahre noch kaum gebrochen. Die Schweizer Kirche hinkte da, wie das ganze Land, der Entwicklung hinterher. 1945 hatte der Papst zur Teilnahme der Frauen an den italienischen Wahlen aufgerufen – allerdings auch aus wahltaktischen Gründen, weil man von den ländlichen Frauen eher Stimmen für die Democrazia Cristiana erhoffte. Dennoch wurde dieses Bekenntnis zum Frauenstimmrecht von der Führung der Schweizer KatholikInnen abgelehnt und dessen Erwähnung in Predigten untersagt.

Bedeutsamer war freilich eine übergreifende Konstruktion geschlechtsspezifischer Bilder, geschaffen durch den Zweiten Weltkrieg und den nachfolgenden Kalten Krieg. Während der wehrhafte Schweizer auch nach der Demobilisierung das Bild eines wahren Schweizer Mannes prägte, wurden die Frauen nach dem kurzzeitigen Einbezug in die Landesökonomie nach dem Zweiten Weltkrieg wieder in den Haushalt zurückgedrängt. Wehrmann versus Hausfrau bildete die prägende Dichotomie.

Bezüglich der politischen Bewegungskräfte wollte Jo Lang differenzieren. Während die Bedeutung der «traditionellen», auch bürgerlichen Frauenbewegung nicht unterschätzt werden sollte, hat Beatrix Mesmer darauf hingewiesen, dass bekannte Männer, die das Frauenstimmrecht grundsätzlich bejahten, auf die Frauen einen dämpfenden Einfluss ausübten. Zentral wurden allerdings zwei taktische Fragen. Erstens: Sollte man sich darauf konzentrieren, den bestehenden Artikel 74 der Bundesverfassung, der «allen Schweizern» das Stimm- und Wahlrecht garantierte, so zu interpretieren, dass er auch alle Schweizerinnen einschlösse, oder ging es offensiv darum, in einer Neuformulierung «alle Schweizerinnen» explizit zu erwähnen. Gewichtiger noch war die zweite Frage um den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dieser mit dem Vorbehalt des fehlenden Frauenstimmrechts beizutreten. Diese Position wurde auch von der SPS unterstützt. Dagegen wurde von alter wie neuer Frauenbewegung argumentiert, ein solcher Beitritt mit Vorbehalt komme einer Bankrotterklärung der schweizerischen Demokratie gleich. Der Marsch auf Bern am 1. März 1969 mit 5000 Frauen und einigen Männern, bei dem, angeführt von Emilie Lieberherr, eine Petition überreicht wurde, löste ein gewaltiges mediales Echo aus und verstärkte den politischen Druck für eine schnelle Einführung des Frauenstimmrechts.

Für Jo Lang entsprach die Haltung der SP einem unkritischen Modernismus, der den grundsätzlichen Anschluss an Europa über die konkreten Inhalte setzte. Er verglich das aus seiner eigenen Aktivität in der GSoA mit der Debatte um die Auslandseinsätze der Schweizer Armee. In beiden Fällen sei die SP, weil sie sich von den sozialen Bewegungen entfernt habe, von einem kritischen Bevölkerungssegment abgestraft worden.

Von dieser politischen Auseinandersetzung schlug er den Bogen zurück zu den mentalen Bildern. Entwicklungen wie die Pille brachten einerseits das Bild der selbstgenügsamen Hausfrau ins Wanken. Entschieden aber wurde die Einführung des Frauenstimmrechts durch die immer noch allein stimmberechtigten Männer. Auch für diese wurde in den sechziger Jahren der Wehrmann als Selbstbildnis zusehends blasser, ja im Alltag obsolet. Umgekehrt liesse sich sogar von einer «Feminisierung» der Männer sprechen. Jo Lang fasste das in die griffige These zusammen: Die Männer wurden reif für das Frauenstimmrecht, als sie begannen, längere Haare zu tragen.

Ein brandneuer Film, «Tambour battant», als Walliser Komödie angeboten, liefert dazu Anschauungsmaterial. Er ist im Frühjahr 1970 angesiedelt, ein Jahr vor der Abstimmung zum Frauenstimmrecht. In einem idyllischen Dörfchen im Unterwallis gerät eine traditionelle Blaskapelle in die Krise und wird durch eine neue Formation konkurrenziert. Der Film spielt, bewusst, mit allen Klischees, was nicht immer gut geht. Doch immer wieder veranschaulicht er die mentalen Umbrüche der sechziger Jahre. Die Haarlänge der Protagonisten ist nicht ganz eindeutig zuzuordnen – der reaktionäre Fiesling trägt seine schmierigen Haare beinahe so lang wie der hippiemässige Rückkehrer aus der Grossstadt. Doch die Haltungen sind es. Die «Feminisierung» bezieht sich nicht nur auf den Einbezug von Frauen und Ausländern in die neue Blaskapelle, sondern auf das subversive Unterlaufen herkömmlicher männlicher Verhaltensweisen, wobei das Frauenstimmrecht als unumkehrbare Tatsache am historischen Horizont winkt. Dass am Schluss die heterosexuelle Liebe mehrfach siegt, ist dann wohl mehr den Genreanforderungen als irgendeiner Schweizer Harmoniesucht geschuldet.

sh

Jo Langs Literaturliste:

– Lotti Ruckstuhl: Frauen sprengen Fesseln. Interfeminas Verlag (oJ).
– Zeitschrift für Geschichte, Nr. 3/1996. Thema: Geschlecht und Staat (Beitrag Brigitte Studer).
– Yvonne Vögeli: Zwischen Hausrat und Rathaus. Chronos Verlag 1997.
– Jost Aregger: Presse, Geschlecht, Politik. Berner Texte 1998.
– Mario König/Georg Kreis/Franziska Meister/Gaetano Romano (Hrsg.): Dynamisierung und Umbau. Die Schweiz in den 60er und 70er Jahren, Band 3 der Reihe Die Schweiz 1798-1998. Chronos Verlag 1998 (Beitrag May B. Broda/Elisabeth Joris/Regina Müller).
– Christof Dejung/Regula Stämpfli (Hrsg.): Armee, Staat und Geschlecht. Chronos Verlag 2003 (Beiträge Regula Stämpfli und Elisabeth Joris).
– Studien und Quellen 30 (Zeitschrift des Schweizerischen Bundesarchivs): Die Erfindung der Demokratie in der Schweiz. Chronos Verlag 2004 (Beitrag Sibylle Hardmeier).
– Beatrix Mesmer: Staatsbürgerinnen ohne Stimmrecht. Chronos Verlag 2007.
– Franziska Rogger: Gebt den Schweizerinnen ihre Geschichte. NZZ Verlag 2015.